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   BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94   

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https://dejure.org/1994,4352
BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94 (https://dejure.org/1994,4352)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 2Z BR 11/94 (https://dejure.org/1994,4352)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 2Z BR 11/94 (https://dejure.org/1994,4352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses in Bezug auf die Jahresgesamtabrechnung und den dieser zugrunde liegenden Einzelabrechnungen; Anforderungen an eine hinreichende Jahresabrechnung; Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Wohngeldabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3, Abs. 5
    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1994, 498
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94
    Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein; sie sind aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG WuM 1993, 92/93; NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169; BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils m.w.Nachw., Senatsbeschluß vom 27.1.1994 - Az.: 2Z BR 88/93).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94
    Vielmehr ist es möglich, die Ungültigerklärung auf die beanstandeten Positionen zu beschränken (BayObLGZ 1987, 86/92).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94
    Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein; sie sind aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG WuM 1993, 92/93; NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169; BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils m.w.Nachw., Senatsbeschluß vom 27.1.1994 - Az.: 2Z BR 88/93).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90

    Wohngeldinkasso: Genehmigung der Einzelabrechnungen erforderlich?

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94
    Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein; sie sind aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG WuM 1993, 92/93; NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169; BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils m.w.Nachw., Senatsbeschluß vom 27.1.1994 - Az.: 2Z BR 88/93).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94
    Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein; sie sind aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG WuM 1993, 92/93; NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169; BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils m.w.Nachw., Senatsbeschluß vom 27.1.1994 - Az.: 2Z BR 88/93).
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94
    Ausnahmen hiervon wurden im Hinblick auf die Heizkostenverordnung bei der Abrechnung der Heizkosten (BayObLG WE 1992, 175/176) und bei der Instandhaltungsrücklage (BayObLG NJW-RR 1991, 15/16) zugelassen.
  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92

    Ausweisung von Wohngeldvorauszahlungen in der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94
    Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein; sie sind aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG WuM 1993, 92/93; NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169; BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils m.w.Nachw., Senatsbeschluß vom 27.1.1994 - Az.: 2Z BR 88/93).
  • KG, 24.05.1993 - 24 W 3698/92

    Fassadenanstrich als bauliche Veränderung; Anforderungen an eine vom Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94
    Die Auffassung des Kammergerichts (NJW-RR 1993, 1104; WuM 1993, 138), die Aufnahme nicht beglichener Verbindlichkeiten aus einer Wirtschaftsperiode in die Jahresabrechnung neben den tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben widerspreche nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Klarheit und Übersichtlichkeit der Abrechnung dadurch nicht leide und der Eigentümerkreis im Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung mit demjenigen identisch sei, der im Zeitpunkt der Eingehung der jeweiligen Verbindlichkeiten bestand, teilt der Senat nicht.
  • BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93

    Neubestellung eines Verwalters mit 3/4-Mehrheit

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94
    Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein; sie sind aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG WuM 1993, 92/93; NJW-RR 1990, 1107/1108; 1992, 1169; BayObLGZ 1993, 185/188 ff., jeweils m.w.Nachw., Senatsbeschluß vom 27.1.1994 - Az.: 2Z BR 88/93).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Nur so kann der Zweck der Jahresabrechnung erreicht werden, verbindlich festzulegen, welche Beträge an die einzelnen Wohnungseigentümer zurückzuzahlen oder von diesen nachzuzahlen sind (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 715 unter Hinweis BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; WuM 1994, 498).

    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. etwa BayObLG WE 1999, 153; WE 1995, 89; WuM 1994, 498; …

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Nur so kann der Zweck der Jahresabrechnung erreicht werden, verbindlich festzulegen, welche Beträge an die einzelnen Wohnungseigentümer zurückzuzahlen oder von diesen nachzuzahlen sind (vgl. OLG Hamm ZMR 1998, 715 unter Hinweis BayObLG WuM 1993, 485 = NJW-RR 1993, 1166; WuM 1994, 498).

    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. etwa BayObLG WE 1999, 153; WE 1995, 89; WuM 1994, 498; …

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbstständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. etwa Senat ZMR 2003, 769; BayObLG WE 1999, 153; WE 1995, 89; WuM 1994, 498; …
  • OLG Frankfurt, 15.11.2005 - 20 W 130/03

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung:

    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbstständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. etwa BayObLG WE 1999, 153; WE 1995, 89; WuM 1994, 498; …
  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

    Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbstständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind (vgl. etwa BayObLG WE 1999, 153, 154; WE 1995, 89; WuM 1994, 498, 499; NJW-RR 1990, 1107, 1108; vgl. weiter Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28 Rz. 106; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 28 WEG Rz. 18; Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., § 28 Rz. 30; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 28 Rz. 83; Bärmann/Pick, WEG, 15. Aufl., § 28 Rz. 20, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 21.11.1996 - 15 W 107/96

    Pflichtenkreis des Verwalters einer Wohungseigentümergemeinschaft; Pflicht zur

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  • OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00

    Einsichtnahme in Einzelabrechnungen durch Wohnungseigentümer

    Dass die Angabe der Kontenstände notwendiger Bestandteil einer nachvollziehbaren Jahresabrechnung ist, ist nicht nur vom Senat wiederholt so entschieden worden, sondern auch sonst durchgängige Meinung; denn nur so besteht - wie die weitere Beschwerde mit Recht geltend macht - die Möglichkeit zu kontrollieren, ob in der Abrechnung das "Geldabflussprinzip" berücksichtigt ist; ob also nur solche Abrechnungspositionen aufgenommen wurden, für die Zahlungen im Abrechnungszeitraum erfolgt waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.09.1996 - 16 Wx 130/96 und 07.12.1998 - 16 Wx 177/98; BayObLG WuM 1994, 495 = WE 1995, 91 und WuM 1994, 230 = WE 1995, 30 und WuM 1994, 498; Merle in Merle/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 28 Rdn. 63).
  • OLG Hamm, 25.04.1998 - 15 W 13/98

    Unvollständige Jahresabrechnung in der Wohnungseigentumssache; Wahrung der

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  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 123/99

    Zur Rechnungslegungspflicht des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern

    Dies verstieß zwar gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Abrechnung (vgl. BayObLGZ 1993, 185 ff.; BayObLG WuM 1994, 498; Stau,dinger/Bub § 28 Rn. 310 u. 311 m.w.N.) und wirkte sich auf das Abrechnungsergebnis 1993 zum Nachteil der Wohnungseigentümer aus; es hatte jedoch, da diesem Posten keine tatsächlichen Ausgaben im Jahre 1993 entsprachen, keine Minderung der Guthaben zum Jahresende 1993 zur Folge.
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen daher in der Abrechnung ebenso wenig erscheinen, wie Zahlungen, die im Vorjahr eingegangen sind oder im nächsten Jahr erwartet werden (OLG Düsseldorf WuM 1999, 357, 358; OLG Köln ZMR 2001, 573; BayObLG ZMR 2000, 238, 240; WuM 1994, 498; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; aA KG WuM 1993, 138; 1993, 429; 1994, 400 zur Aufnahme von Forderungen aus Nichtzahlung von Wohngeld) oder Sollstellungen anstelle der tatsächlichen Zahlungen (OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2005, 5).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 49/98

    Aufnahme von Versicherungsprämien in die Jahresabrechnung

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